EIFEL-SCHADENSERVICEKfz-Sachverständigenbüro · Kreis Euskirchen
Christoph Dederich, Kfz-Sachverständiger, bei der Fahrzeugübergabe

Sie haben einen Unfall?

100% kostenloses Kfz Gutachten bei Nichtverschulden

Kfz Gutachter & Sachverständigenbüro im Kreis Euskirchen und Eifel

  • Schnelle Begutachtung und Schadenabwicklung
  • Vor-Ort-Service, im Regelfall am selben Tag
  • Kostenlos für Geschädigte
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Unfallschaden an der Fahrzeugfront, dokumentiert von Eifel-Schadenservice

Unfallgutachten

Wir erstellen ein umfassendes Unfallgutachten, damit Sie alle Kosten erstattet bekommen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und mehr. Bei Bagatellschäden erstellen wir auch Kostenvoranschläge und Kleingutachten.

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Fahrzeug fotografiert für den Kostenvoranschlag online

Kostenvoranschlag online

Fotos vom Schaden hochladen, 79 € Festpreis bezahlen, Kostenvoranschlag vom Kfz-Sachverständigen als PDF innerhalb von 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin, ideal bei Eigenschaden, Bagatellschaden, Verkauf oder Leasingrückgabe.

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Gebrauchtwagen vor dem Kauf geprüft

Gebrauchtwagencheck

Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens prüfen wir das Fahrzeug unabhängig vor Ort: über 50 Prüfpunkte, Report per Mail in 24 Stunden, Standard-Check für 179 €.

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So erreichen Sie uns

Kontakt, direkt und ohne Umwege:

0177 4010478 WhatsApp: Schadenfotos direkt senden

Die Uhrzeit spielt keine Rolle!

Auch abends und am Wochenende erreichbar. Wenn wir nicht rangehen, rufen wir zurück. Schicken Sie uns gern vorab Fotos Ihres Schadens.

Christoph Dederich, Kfz-Sachverständiger im Kreis Euskirchen, bei der Schadensdokumentation

Kfz Gutachter Kreis Euskirchen: Erfahrung trifft auf Einsatz

Ein Autounfall ist eine stressige Erfahrung, besonders, wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen. Von der ersten Einschätzung per WhatsApp-Foto über die Besichtigung bei Ihnen bis zur Zustellung an die Versicherung übernehmen wir den kompletten Ablauf. Und wenn der Prüfdienstleister der Gegenseite kürzt, antworten wir mit fachlicher Stellungnahme: Punkt für Punkt begründet, mit Rechtsprechung.

Hinter jedem Gutachten steht dieselbe Person: Christoph Dederich, Kfz-Meister im Kraftfahrzeugtechniker-Handwerk, geprüfter Kfz-Sachverständiger nach den Richtlinien des Verbandes freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger und weitergebildeter Kfz-Schadengutachter. Werkstatt und Sachverständigenbüro aus einer Hand, damit im Gutachten steht, was die Reparatur wirklich kostet.

  • Top bewertet: 5,0 bei Google
  • Gutachten kurzfristig fertig
  • Rückruf, wenn wir nicht rangehen
  • Maximaler Schadenersatz: jede Position zählt
  • Gesamte Unfallabwicklung direkt mit der Versicherung

Kfz-Gutachter im Kreis Euskirchen: unabhängige Expertise an Ihrer Seite

40%

schnellere Auszahlung

30%

höhere Schadensumme

100%

Kundenzufriedenheit

Sie hinterlassen Ihre Daten, wir melden uns schnellstmöglich:

Die Nachricht geht direkt per E-Mail an uns.

Es öffnet sich Ihr E-Mail-Programm mit vorbereiteter Nachricht an info@eifel-schadenservice.de, nichts wird ohne Ihr Zutun gesendet.

Seit über 10 Jahren für Sie im Einsatz!

Wir sind Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger im Kreis Euskirchen, erreichbar unter 0177 4010478, auch abends und am Wochenende.


Effektive Schadensabwicklung:
Die nächsten Schritte im Überblick

KontaktaufnahmeMelden Sie uns den Schaden bequem per Anruf, WhatsApp oder Formular.
BegutachtungWir begutachten den Schaden an Ihrem Fahrzeug bei Ihnen vor Ort.
SchadenmeldungWir übernehmen die Meldung an die gegnerische Versicherung.
SchadenregulierungWir setzen uns für eine faire und vollständige Erstattung Ihrer Ansprüche ein.

Gut zu wissen, unabhängig von unseren 8 Leistungen

Anwalt Service

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts. Gerade bei Kürzungen oder strittiger Schuldfrage ist das Ihr stärkster Hebel. Sprechen Sie uns an, wir sagen Ihnen ehrlich, ob Ihr Fall anwaltliche Begleitung braucht.

0177 401 04 78

Kfz-Werkstatt

Als Geschädigter haben Sie immer das Recht zu wählen, wohin Ihr beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur soll. Lassen Sie sich nicht vorschreiben, wohin Ihr Auto gebracht wird, unser Gutachten sichert die Reparaturkosten, egal welche Werkstatt Sie wählen. Bei einem unverschuldeten Unfall ist für Sie alles kostenlos.

Zum Kontaktformular

Das sagen unsere Kunden

3D-Karte des Kreis Euskirchen mit allen Einsatzorten: Euskirchen, Mechernich, Kall, Zülpich, Blankenheim, Schleiden, Bad Münstereifel, Weilerswist, Hellenthal, Nettersheim, Dahlem

Einsatzgebiete!

Kfz-Gutachten im gesamten Kreis Euskirchen!

Wir kommen direkt zu Ihnen, keine Wartezeit, kein Bürobesuch nötig. Die Besichtigung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht, im Regelfall noch am selben Tag.

Für Unfallgeschädigte entstehen keine Kosten

Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten, das ist Ihr gutes Recht.

Sie treten in Vorleistung? Nicht bei uns. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls müssen Sie für die Begutachtung keinen Cent zahlen, die Kosten trägt die Versicherung der Unfallgegenseite. Wir rechnen direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.

Auch wenn die Schuldfrage zunächst unklar ist, beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich, wie Sie am besten vorgehen. Erst wenn feststeht, dass Sie nicht oder nur teilweise schuld sind, beauftragen Sie uns, ohne Risiko für Sie.

  • Keine Vorkasse
  • Abrechnung direkt mit der gegnerischen Versicherung
  • Kostenlose Erstberatung, auch bei unklarer Schuldfrage
  • Keine versteckten Kosten: volle Transparenz vorab

Leistungen unseres Sachverständigenbüros

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Kreis Euskirchen biete ich Ihnen folgende Leistungen rund um die Unfallschadenregulierung:

Unfallgutachten

Vollständige Dokumentation und Kalkulation Ihres Unfallschadens: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Grundlage für die Erstattung durch die gegnerische Versicherung.

Wertgutachten

Präzise Ermittlung des Fahrzeugwerts für Erbschaft, Schenkung, Finanzamt oder Betriebsvermögen. Nachvollziehbar dokumentiert und rechtssicher.

Restwert & Wiederbeschaffung

Bei wirtschaftlichem Totalschaden ermitteln wir Wiederbeschaffungswert und Restwert marktgerecht, Basis für Ihre fiktive oder tatsächliche Abrechnung.

Plausibilitätsprüfung

Wir prüfen ein fremdes Gutachten oder den Prüfbericht der Versicherung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, damit keine berechtigte Position verloren geht.

Fahrzeugbewertung

Marktwert-Ermittlung bei Kauf, Verkauf, Leasingrückgabe oder Übernahme, unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert.

Stellungnahme bei Kürzung

Kürzt der Prüfdienstleister der Gegenseite Ihr Gutachten, widersprechen wir fachlich und Punkt für Punkt, mit Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung.

Gebrauchtwagencheck

Unabhängige Prüfung eines Gebrauchtfahrzeugs vor dem Kauf, vor Ort beim Verkäufer, über 50 Prüfpunkte, Report in 24 Stunden, Festpreis ab 179 €.

Kostenvoranschlag online

Fotos hochladen, 79 € Festpreis, Kostenvoranschlag vom Kfz-Sachverständigen als PDF innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang. Ohne Vor-Ort-Termin.

Wir helfen Ihnen: jetzt Gutachten beauftragen, kostenlos für Unfallgeschädigte

Ein Anruf genügt, den Rest übernehmen wir, von der Besichtigung bis zur Zahlung der Versicherung.

0177 4010478

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Unterschied Kostenvoranschlag vs. Gutachten

Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe, unverbindliche Schätzung der Reparaturkosten, meist ohne detaillierte technische Bewertung. Ein Gutachten ist dagegen eine rechtsverbindliche, fundierte Einschätzung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Es enthält zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert, wichtig für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.

Bieten Sie auch Kostenvoranschläge oder Kleingutachten an?

Ja. Auch bei kleineren Schäden oder Bagatellschäden unter 750 € erstellen wir professionelle Kostenvoranschläge oder Kleingutachten. Diese sind oft ausreichend für die Abrechnung mit der Versicherung und deutlich detaillierter als Werkstatt-Schätzungen, schnell, nachvollziehbar und auf Wunsch digital für Ihre Versicherung.

Ist ein Kostenvoranschlag ausreichend?

Ein Kostenvoranschlag dient nur der Kalkulation des Schadens, er hat keinen beweissichernden Charakter. Wertminderung, Nutzungsausfall und andere Schadenspositionen werden oft nicht berücksichtigt, was bei der Regulierung zu Nachteilen führen kann. Für eine rechtssichere Abwicklung ist ein Gutachten die bessere Wahl, insbesondere ab einem Schaden von ca. 750 €.

Wer übernimmt die Gutachterkosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten. Ausnahme: Bei einem Bagatellschaden unter ca. 715 € Reparaturkosten ist laut BGH-Urteil VI ZR 365/03 meist kein vollständiges Gutachten erforderlich, dann reicht häufig ein Kostenvoranschlag oder Kleingutachten. In der Praxis spricht man von einer Bagatellgrenze von 750 €. Entscheidend: Ab ca. 715 € dürfen Gutachterkosten erstattet werden.

Ab wann kann ich einen Gutachter beauftragen?

Die Bagatellgrenze liegt laut Rechtsprechung bei ca. 750 €. Der BGH entschied am 30.11.2004 (VI ZR 365/03): Bei Reparaturkosten von 715 € liegt kein Bagatellschaden vor, der Versicherer muss die Gutachterkosten tragen. Wichtig: Aussagen der Versicherung wie eine „Reparaturfreigabe“ ersetzen kein Gutachten und schränken Ihr Recht auf freie Beweissicherung nicht ein.

Ab wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In der Regel setzen Versicherer eine Grenze von etwa 130 % des Wiederbeschaffungswerts an (sogenannte 130-Prozent-Regel). Wird diese überschritten, gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden.

Wie wird bei einem Totalschaden abgerechnet?

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erfolgt die Abrechnung in der Regel fiktiv: Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug benötigen; der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch auf dem Markt erzielt.

Wie wird der Restwert berechnet?

Der Restwert ist der Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Er wird nicht vom Gutachter festgelegt, wir holen Restwertangebote von regionalen Restwertaufkäufern ein, und die Versicherung verwendet den höchsten marktüblichen Wert. Die Angebote werden im Gutachten dokumentiert, damit die Abrechnung nachvollziehbar und rechtssicher bleibt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

AdresseLandstraße 105, 53894 Mechernich
Telefonnummer0177 4010478
E-Mail Adresseinfo@eifel-schadenservice.de
ErreichbarkeitAuch abends und am Wochenende, wenn wir nicht rangehen, rufen wir zurück

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