
Unfallgutachten
Ich erstelle ein umfassendes Unfallgutachten, damit Sie alle Kosten erstattet bekommen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und mehr. Bei Bagatellschäden erstelle ich auch Kostenvoranschläge und Kleingutachten.
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Sie haben einen Unfall?
Kfz Gutachter & Sachverständigenbüro in der Eifel und im Kreis Düren

Ich erstelle ein umfassendes Unfallgutachten, damit Sie alle Kosten erstattet bekommen: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall und mehr. Bei Bagatellschäden erstelle ich auch Kostenvoranschläge und Kleingutachten.
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Fotos vom Schaden hochladen, 79 € Festpreis bezahlen, Kostenvoranschlag vom Kfz-Sachverständigen als PDF innerhalb von 24 Stunden. Ohne Vor-Ort-Termin, ideal bei Eigenschaden, Bagatellschaden, Verkauf oder Leasingrückgabe.
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Vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens prüfe ich das Fahrzeug unabhängig vor Ort: über 50 Prüfpunkte, Report per Mail in 24 Stunden, Standard-Check für 179 €.
Mehr lesenKontakt, direkt und ohne Umwege:
0177 4010478 WhatsApp: Schadenfotos direkt sendenDie Uhrzeit spielt keine Rolle!
Auch abends und am Wochenende erreichbar. Wenn ich nicht rangehe, rufe ich zurück. Schicken Sie mir gern vorab Fotos Ihres Schadens.
Ein Autounfall ist eine stressige Erfahrung, besonders, wenn Sie nicht sicher sind, wie Sie vorgehen sollen. Von der ersten Einschätzung per WhatsApp-Foto über die Besichtigung bei Ihnen bis zur Zustellung an die Versicherung übernehme ich den kompletten Ablauf. Und wenn der Prüfdienstleister der Gegenseite kürzt, antworte ich mit fachlicher Stellungnahme: Punkt für Punkt begründet, mit Rechtsprechung.
Hinter jedem Gutachten steht dieselbe Person: Christoph Dederich, geprüfter Kfz-Sachverständiger nach den Richtlinien des Verbandes freier Kraftfahrzeug-Sachverständiger und weitergebildeter Kfz-Schadengutachter. Werkstatt und Sachverständigenbüro aus einer Hand, damit im Gutachten steht, was die Reparatur wirklich kostet.
schnellere Auszahlung
höhere Schadensumme
Kundenzufriedenheit
Die Nachricht geht direkt per E-Mail an mich.
Ich bin Ihr unabhängiger und freier Sachverständiger in der Eifel und im Kreis Düren, erreichbar unter 0177 4010478, auch abends und am Wochenende.
Gut zu wissen, unabhängig von meinen 8 Leistungen
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung auch die Kosten eines Verkehrsrechtsanwalts. Gerade bei Kürzungen oder strittiger Schuldfrage ist das Ihr stärkster Hebel. Sprechen Sie mich an, ich sage Ihnen ehrlich, ob Ihr Fall anwaltliche Begleitung braucht.
0177 401 04 78Als Geschädigter haben Sie immer das Recht zu wählen, wohin Ihr beschädigtes Fahrzeug zur Reparatur soll. Lassen Sie sich nicht vorschreiben, wohin Ihr Auto gebracht wird, mein Gutachten sichert die Reparaturkosten, egal welche Werkstatt Sie wählen. Bei einem unverschuldeten Unfall ist für Sie alles kostenlos.
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Einsatzgebiete!
Ich komme direkt zu Ihnen, keine Wartezeit, kein Bürobesuch nötig. Die Besichtigung findet dort statt, wo das Fahrzeug steht, im Regelfall noch am selben Tag.
Bei einem unverschuldeten Unfall zahlt die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung die Kosten für das Gutachten, das ist Ihr gutes Recht.
Sie treten in Vorleistung? Nicht bei mir. Als Geschädigter eines unverschuldeten Unfalls müssen Sie für die Begutachtung keinen Cent zahlen, die Kosten trägt die Versicherung der Unfallgegenseite. Ich rechne direkt mit der gegnerischen Versicherung ab.
Auch wenn die Schuldfrage zunächst unklar ist, berate ich Sie kostenlos und unverbindlich, wie Sie am besten vorgehen. Erst wenn feststeht, dass Sie nicht oder nur teilweise schuld sind, beauftragen Sie mich, ohne Risiko für Sie.
Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger im Kreis Euskirchen biete ich Ihnen folgende Leistungen rund um die Unfallschadenregulierung:
Vollständige Dokumentation und Kalkulation Ihres Unfallschadens: Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Grundlage für die Erstattung durch die gegnerische Versicherung.
Präzise Ermittlung des Fahrzeugwerts für Erbschaft, Schenkung, Finanzamt oder Betriebsvermögen. Nachvollziehbar dokumentiert und rechtssicher.
Bei wirtschaftlichem Totalschaden ermittle ich Wiederbeschaffungswert und Restwert marktgerecht, Basis für Ihre fiktive oder tatsächliche Abrechnung.
Ich prüfe ein fremdes Gutachten oder den Prüfbericht der Versicherung auf Vollständigkeit und Richtigkeit, damit keine berechtigte Position verloren geht.
Marktwert-Ermittlung bei Kauf, Verkauf, Leasingrückgabe oder Übernahme, unabhängig und nachvollziehbar dokumentiert.
Kürzt der Prüfdienstleister der Gegenseite Ihr Gutachten, widerspreche ich fachlich und Punkt für Punkt, mit Verweis auf die einschlägige Rechtsprechung.
Unabhängige Prüfung eines Gebrauchtfahrzeugs vor dem Kauf, vor Ort beim Verkäufer, über 50 Prüfpunkte, Report in 24 Stunden, Festpreis ab 179 €.
Fotos hochladen, 79 € Festpreis, Kostenvoranschlag vom Kfz-Sachverständigen als PDF innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang. Ohne Vor-Ort-Termin.
Nach einer Eigen- oder Teilreparatur bestätige ich die fach- und sachgerechte Instandsetzung, als Nachweis für Versicherung, Nutzungsausfall und Verkauf.
Ein Anruf genügt, den Rest übernehme ich, von der Besichtigung bis zur Zahlung der Versicherung.
0177 4010478Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe, unverbindliche Schätzung der Reparaturkosten, meist ohne detaillierte technische Bewertung. Ein Gutachten ist dagegen eine rechtsverbindliche, fundierte Einschätzung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Es enthält zusätzlich Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert, wichtig für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der Versicherung.
Ja. Auch bei kleineren Schäden oder Bagatellschäden unter 750 € erstelle ich professionelle Kostenvoranschläge oder Kleingutachten. Diese sind oft ausreichend für die Abrechnung mit der Versicherung und deutlich detaillierter als Werkstatt-Schätzungen, schnell, nachvollziehbar und auf Wunsch digital für Ihre Versicherung.
Ein Kostenvoranschlag dient nur der Kalkulation des Schadens, er hat keinen beweissichernden Charakter. Wertminderung, Nutzungsausfall und andere Schadenspositionen werden oft nicht berücksichtigt, was bei der Regulierung zu Nachteilen führen kann. Für eine rechtssichere Abwicklung ist ein Gutachten die bessere Wahl, insbesondere ab einem Schaden von ca. 750 €.
Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) übernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten für das Gutachten. Ausnahme: Bei einem Bagatellschaden unter ca. 715 € Reparaturkosten ist laut BGH-Urteil VI ZR 365/03 meist kein vollständiges Gutachten erforderlich, dann reicht häufig ein Kostenvoranschlag oder Kleingutachten. In der Praxis spricht man von einer Bagatellgrenze von 750 €. Entscheidend: Ab ca. 715 € dürfen Gutachterkosten erstattet werden.
Die Bagatellgrenze liegt laut Rechtsprechung bei ca. 750 €. Der BGH entschied am 30.11.2004 (VI ZR 365/03): Bei Reparaturkosten von 715 € liegt kein Bagatellschaden vor, der Versicherer muss die Gutachterkosten tragen. Wichtig: Aussagen der Versicherung wie eine „Reparaturfreigabe“ ersetzen kein Gutachten und schränken Ihr Recht auf freie Beweissicherung nicht ein.
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In der Regel setzen Versicherer eine Grenze von etwa 130 % des Wiederbeschaffungswerts an (sogenannte 130-Prozent-Regel). Wird diese überschritten, gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erfolgt die Abrechnung in der Regel fiktiv: Die Versicherung zahlt die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert des Fahrzeugs. Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, den Sie für ein gleichwertiges Fahrzeug benötigen; der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch auf dem Markt erzielt.
Der Restwert ist der Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Er wird nicht vom Gutachter festgelegt, ich hole Restwertangebote von regionalen Restwertaufkäufern ein, und die Versicherung verwendet den höchsten marktüblichen Wert. Die Angebote werden im Gutachten dokumentiert, damit die Abrechnung nachvollziehbar und rechtssicher bleibt.
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