Kfz Gutachter Euskirchen Mechernich Blankenheim Kall ZĂĽlpich

Kfz-Sachverständigenbüro

Eifel-Schadenservice

Schnell. Zuverlässig. Kompetent.

Ob Unfallgutachten, Fahrzeugbewertung oder Kostenvoranschlag –
wir stehen Ihnen persönlich zur Seite und kümmern uns um eine reibungslose Abwicklung mit der Versicherung. Ich komme zu Ihnen!

Unfallgutachten in Ihrer Region – Ihr Kfz-Sachverständiger im Raum Euskirchen, Mechernich, Kall, Zülpich & Blankenheim

Ein Verkehrsunfall ist immer eine Belastung – egal, ob es nur ein kleiner Blechschaden oder ein größerer Unfallschaden ist. Damit Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung rechtssicher durchsetzen können, benötigen Sie ein professionelles Unfallgutachten. Genau hier kommt unser Kfz-Sachverständigenbüro Eifel-Schadenservice ins Spiel.

Wir sind für Sie im gesamten Raum Euskirchen, Mechernich, Kall, Zülpich und Blankenheim im Einsatz und erstellen unabhängige, fachgerechte Unfallgutachten. Sie profitieren von schneller Terminvergabe, persönlicher Beratung und einer transparenten Abwicklung.

Was machen wir

Unsere Dienstleistungen

🛠️ Beratung

  • Soforthilfe & kostenlose Beratung
  • Unabhängige, fachlich fundierte Einschätzung
  • Keine Kosten bei einem unverschuldeten Unfall
  • Hilfe bei Fragen zur Schadenregulierung

🔍 Beurteilung

  • Analyse von Unfallschäden und Mängeln
  • PlausibilitätsprĂĽfung fremder Gutachten
  • Klärung von Unfallhergang und Ursache

🗒️ Bewertung

  • Bewertung des aktuellen Fahrzeugzustands
  • Berechnung von Restwert & Wiederbeschaffungswert
  • Ideal fĂĽr Verkauf, Leasing oder Wertnachweis

đź§° Weitere Leistungen

  • Kostenvoranschläge und Kleingutachten bei Bagatellschäden
  • Reparaturbegleitung & Fotodokumentation
  • Technische Stellungnahmen zu Schäden und Mängeln
  • Fahrzeugbewertungen bei Kauf, Verkauf oder Leasing
  • Ich komme zu Ihnen nach Hause
Fahrzeugbewertung Euskirchen – Eifel-Schadenservice

Nach einem Unfall zählt jede Entscheidung – und ein unabhängiger Partner für Euskirchen, der für Sie da ist. Ich stehe an Ihrer Seite, kläre die Fakten, sichere Ihre Ansprüche und sorge dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Christoph Dederich

Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Ein Kostenvoranschlag ist eine grobe, unverbindliche Schätzung der Reparaturkosten – meist ohne detaillierte technische Bewertung.

Ein Gutachten hingegen ist eine rechtsverbindliche und fundierte Einschätzung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Es enthält zusätzlich Angaben zu Wiederbeschaffungswert, Reparaturdauer, Wertminderung, Nutzungsausfall und Restwert – wichtig z. B. für die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber der Versicherung.


Ja! Auch bei kleineren Schäden oder Bagatellschäden unter 750 € erstellen wir professionelle Kostenvoranschläge oder Kleingutachten.

Diese sind oft ausreichend für die Abrechnung mit der Versicherung und deutlich detaillierter als Werkstatt-Schätzungen.

👉 Schnell, nachvollziehbar und auf Wunsch auch digital für Ihre Versicherung.


Ein Kostenvoranschlag dient lediglich der Kalkulation des Schadens – er hat keinen beweissichernden Charakter.

Wertminderung, Nutzungsausfall und andere Schadenspositionen werden oft nicht berĂĽcksichtigt.
Daher kann es bei der Regulierung mit der Versicherung zu Nachteilen kommen.

Für eine rechtssichere Abwicklung ist ein Gutachten die bessere Wahl – insbesondere ab einem Schaden von ca. 750 €.


Wichtig: Bei einem unverschuldeten Unfall (Haftpflichtfall) ĂĽbernimmt die gegnerische Versicherung in der Regel die Kosten fĂĽr das Gutachten.

Ausnahme: Handelt es sich um einen sogenannten Bagatellschaden unter ca. 715 € Reparaturkosten, ist laut
BGH-Urteil VI ZR 365/03
meist kein vollständiges Gutachten erforderlich – in diesen Fällen reicht häufig ein Kostenvoranschlag oder Kleingutachten aus.

In der Praxis wird häufig von einer Bagatellgrenze von 750 € gesprochen, um einen kleinen Puffer zu berücksichtigen. Entscheidend ist jedoch:
Ab ca. 715 € dürfen Gutachterkosten erstattet werden.


Die sogenannte Bagatellgrenze liegt laut Rechtsprechung bei ca. 750 €. Der BGH entschied am 30.11.2004 (VI ZR 365/03): Bei Reparaturkosten von 715 € liegt kein Bagatellschaden vor – der Versicherer muss die Gutachterkosten tragen.

Wichtig: Die Entscheidung, ob ein Gutachten sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Aussagen der Versicherung („Reparaturfreigabe“) ersetzen kein Gutachten – und schränken Ihr Recht auf freie Beweissicherung nicht ein.


Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs übersteigen. In der Regel setzen Versicherer eine Grenze von etwa 130 % des Wiederbeschaffungswerts an (sog. 130-Prozent-Regel). Wird diese überschritten, gilt das Fahrzeug als wirtschaftlicher Totalschaden.


Wird ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt, erfolgt die Abrechnung in der Regel fiktiv. Das bedeutet, die Versicherung zahlt nicht die tatsächlichen Reparaturkosten, sondern die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert des Fahrzeugs:

Wiederbeschaffungswert (netto) – Restwert = Auszahlungsbetrag

Der Wiederbeschaffungswert entspricht dem Betrag, den Sie benötigen, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Der Restwert ist der Betrag, den das beschädigte Fahrzeug noch auf dem Markt erzielen kann.


Der Restwert ist der Marktwert des beschädigten Fahrzeugs im Ist-Zustand. Er wird nicht vom Gutachter festgelegt, sondern dieser holt Restwertangebote von regionalen Restwertaufkäufern ein. Die Versicherung verwendet den höchsten marktüblichen Wert für die Abrechnung.

Wichtig: Der Gutachter dokumentiert die Angebote im Gutachten, trifft aber selbst keine willkĂĽrliche Festlegung. So bleibt die Abrechnung fĂĽr Sie und die Versicherung nachvollziehbar und rechtssicher.

👉 Mehr Antworten findest du auch auf unserer ausführlichen FAQ-Seite.

Ein Unfallgutachten in der Eifel-Region durch unser Büro bietet Ihnen schnelle Hilfe, rechtssichere Gutachten und die direkte Abwicklung mit der Versicherung. Als erfahrener Kfz-Sachverständiger stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite – unabhängig, zuverlässig und kompetent.

Wir kommen direkt zu Ihnen – egal ob nach Euskirchen, Mechernich, Kall, Zülpich, Blankenheim oder die umliegenden Ortschaften – und dokumentieren den Schaden fachgerecht. Sie erhalten ein rechtssicheres Gutachten, das von Versicherungen und Anwälten anerkannt wird. Für Geschädigte entstehen in der Regel keine Kosten, da die gegnerische Versicherung die Gutachterkosten übernimmt.

Besonders wichtig: In der gesamten Region arbeiten wir eng mit lokalen Werkstätten und Anwaltskanzleien zusammen. So gewährleisten wir eine reibungslose Abwicklung und schnelle Ergebnisse – oft schon innerhalb von 24 Stunden nach dem Termin.

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Unfallgutachten in Ihrer Region:

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Kfz-Sachverständigenbüro Eifel-Schadenservice
Inhaber: Christoph Dederich
LandstraĂźe 105
53894 Mechernich
Deutschland

Kontakt:

Telefon: 0177 4010478
E-Mail: info@eifel-schadenservice.de

Umsatzsteuer-ID:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a Umsatzsteuergesetz: DE 211/5016/2807

Verbraucherstreitbeilegung / Universalschlichtungsstelle:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Christoph Dederich
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LandstraĂźe 105
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