
Kfz-Sachverständigenbüro
Eifel-Schadenservice
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Wir erstellen professionelle KFZ Schadengutachten im Großraum Köln - Bonn - Aachen - Düren - Euskirchen
Was machen wir
Unsere Dienstleistungen
Beratung
Unabhängige fachliche Beratung
Keine Kosten bei einem unverschuldeten Unfall
Beurteilung
Beurteilung von Schäden bzw. Mängeln
Beurteilung der Plausibilität von Sachverhalten
Ermittlung Schadensursachen
Bewertung
Bewertung des tatsächlichen Zustandes eines Fahrzeugs

Das Wichtigste nach einem Unfall ist es, einen starken und vor allem unabhängigen Partner an seiner Seite zu haben.
Christoph Dederich
Inh. Eifel-Schadenservice
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Auf alles vorbereitet



Kundenrezensionen
Was Kunden sagen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen einem Kostenvoranschlag und Gutachten ?
Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich und es wird nur der Fahrzeugschaden kalkuliert. Ein Gutachten dagegen ist eine rechtsbindende begründete Stellungnahme eines Sachkenners.
Wie errechnet sich der Restwert ?
Der Restwert ist der anzurechnende Wert auf das total beschädigte Fahrzeug. Die Versicherer zahlen im Schadensfall bei fiktiver Abrechnung die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert (netto) und Restwert als Geldbetrag aus. Das bedeutet, je höher der Restwert, desto niedriger ist der von der Versicherung zu zahlende Geldbetrag. Auf die Höhe des Restwertes hat der Sachverständige keinen Einfluss, da verschiedene Angebote von örtlichen Restwertkäufer für das beschädigte Fahrzeug eingeholt werden.
Wer bezahlt die Kosten für das Gutachten?
Haftpflichtfall: Beim unverschuldeten Unfall trägt laut Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) grundsätzlich der Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung die anfallenden Kosten des Kfz-Sachverständigen. Vorsicht! Bei einer Schadenhöhe die sich für den Laien ersichtlich unter 750 € (Bagatellschäden) befindet, ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten eines Gutachtens zu erstatten. In solchen Fällen reicht ein Kostenvoranschlag von Ihrem Kfz-Sachverständigen oder einer Reparaturwerkstatt Ihres Vertrauens vollkommen zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus.
Was ist ein Bagatellschaden ?
Bagatellschäden sind Fahrzeugschaden bis ca.750,00 €. Ist für einen Laien ersichtlich ist, dass der Fahrzeugschaden unterhalb der Grenze von 750,00 € liegt, reicht ein Kostenvoranschlag von Ihren Kfz-Sachverständiger oder einer Reparaturwerkstatt ihres Vertrauens zur Schadensregulierung bei den Versicherer vollkommen aus. Die Versicherer brauchen bei Bagatellschäden die Kosten eines Gutachtens nach der Rechtssprechung des BGH (Bundesgerichtshof) nicht zu erstatten.
Ist es Ratsam einen Kostenvoranschlag einzuholen ?
Der Geschädigte, der nur einen einfachen Kostenvoranschlag einer Reparaturfirma eingeholt hat, kann damit schlechte Erfahrung machen. Der Kostenvoranschlag hat keine „beweissichernde“ Funktion, außerdem sind die Kosten neben den Fahrzeugschaden (zb. eventuelle Wertminderung) meist falsch oder gar nicht berücksichtigt.
AB WELCHER SCHADENSHÖHE KANN ICH EINEN GUTACHTER BEAUFTRAGEN ?
Die Bagatellschadensgrenze bezieht sich ausschließlich auf die Frage der Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten im Haftpflichtschadensfall. Häufig wird auf eine fixe Euro-Grenze abgestellt, tatsächlich ist jedoch entscheidend, ob für einen technischen Laien, der der Geschädigte in der Regel immer ist, ohne Weiteres erkennbar ist, dass ein äußerst einfach gelagerter Schaden vorliegt. Die genannten Geldbeträge zwischen € 500,00 und € 750,00 haben insoweit lediglich Indizwirkung. Der Bundesgerichtshof hat am 30.11.2004, AZ: VI ZR 365/03, entschieden, dass bei Reparaturkosten in Höhe von € 715,00 kein Bagatellschaden vorliegt und daher der Haftpflichtversicherer die Gutachterkosten übernehmen muss. Aussagen der Versicherer zu sogenannten Reparaturfreigaben haben mit der Bagatellschadenthematik nichts zu tun. Auch wenn der Versicherer eine Reparaturfreigabe erteilt, darf der Geschädigte ein Gutachten beauftragen, wenn die Reparaturkosten über € 715,00 liegen.
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Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
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